E-Mail-Marketing: Wann es erlaubt ist und wie es optimiert werden kann
Gut gelungenes E-Mail-Marketing
Große Unsicherheit besteht noch immer beim Versand von E-Mails zu Marketingzwecken, worauf rechtlich zu achten ist. Außerdem gebe ich hier Tipps für höhere Öffnungs- und Klickraten!
Zuallererst zum ganz wichtigen Punkt: Relevanz!
Das sind meine Empfehlungen, wie Sie die Öffnungs- und Klickraten Ihrer E-Mail-Newsletter verbessern können, indem Sie die Inhalte für Ihre Zielgruppe relevant machen:
- Personalisieren Sie Betreffzeile und Anrede
Bei den gängigen E-Mail-Marketing-Programmen können Empfängergruppen gebildet und Newsletter personalisiert werden. Dadurch steigt die Relevanz für Ihre Zielgruppen.
- Konzentrieren Sie sich auf wenige Themen
Da die Aufmerksamkeitsspanne der Leser generell gering ist, rate ich zu einem Hauptthema und einem Nebenthema, unterlegt in einer gut strukturierten Form mit aussagekräftigen Bildern und Headlines sowie kurzen, verständlichen Texten. Leiten Sie Ihre Leser mit häppchenweiser Information schließlich gezielt bis zum Call-to-Action-Button im Newsletter.
- Schaffen Sie Anreize
Integrieren Sie die Newsletter-Anmeldung offensichtlich und optisch ansprechend auf Ihrer Webseite und bieten Sie dem User Vergünstigungen (z.B. Rabatte) für die erste Bestellung, wenn er sich für den Newsletter anmeldet.
- Schreiben Sie Empfänger nie ohne gültige Zustimmung an
Siehe oben. Zusätzlich möchte ich hier erwähnen, dass für das Versenden von Newslettern ein Double-Opt-in-Verfahren mittlerweile absolut notwendig ist und eine Nicht-Einhaltung auch zur Abmahnung führen kann.
- Regelmäßigkeit
Newsletter regelmäßig zu versenden ist zwar nicht immer ganz einfach, zeugt aber von Professionalität und steigert die Kundenbindung, Glaubwürdigkeit und Bekanntheit. So geraten Sie nicht in Vergessenheit!
- Mailingversand nach Interessengruppen
Relevante Mails sind solche, die für die Empfänger wahrscheinlich auch von Interesse sind. Deshalb sollten Sie Ihre Empfängergruppen nach z.B. Interessen, Kaufverhalten, Kundenstatus etc. strukturieren. Auch bei der Newsletter-Anmeldung via eigener Website können zusätzliche Felder zur Abfrage angelegt werden. So zum Beispiel die Auswahl zu allgemeinen Themen, Aktionen etc.
Der E-Mail-Versand zu Marketingzwecken ist erlaubt:
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Wenn Sie die definitive Zustimmung des E-Mail-Empfängers haben. Beispiel: Person meldet sich über die Firmen-Website oder ein eigenes Formular zum Newsletter an.
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Wenn die Person Ihr Kunde ist und Sie seine E-Mail-Adresse im Rahmen des Verkaufs vor dem 1.3.2006 selbst erhoben haben, und nur, wenn sich der Inhalt der Zusendung auf ähnliche Produkte/Leistungen wie zum Verkaufszeitpunkt bezieht.
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Wenn die Person Ihr Kunde ist und Sie dessen Zustimmung im Rahmen des Verkaufs selbst erhoben haben. Ebenso müssen Sie ihm im Zuge dessen die Möglichkeit gegeben haben, künftigen E-Mail-Zusendungen zu Marketingzwecken eine Ablehnung zu erteilen. Darüber hinaus muss sich der Inhalt der Zusendung auf ähnliche Produkte/Leistungen wie zum Verkaufszeitpunkt beziehen.
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Wenn sich die E-Mail-Adresse nicht in der sog. ECG-Liste befindet.
Die ECG-Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk (RTR-GmbH - www.rtr.at/ecg) geführt. Sie enthält jene E-Mail-Adressen, an die keine E-Mails gesendet werden dürfen.
Auch das sollten Sie beachten:
- E-Mails zu Marketingzwecken müssen eindeutig (im Betreff) als Werbung erkennbar sein.
- Für Newsletter bestehen Impressums- und Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz.
Für Aussendungen, die mindestens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung elektronisch verbreitet werden (z.B. E-Mail Newsletter) ist nach dem Mediengesetz direkt im Newsletter ein Impressum anzugeben. Impressumpflicht ist nachzulesen hier.
Die Einwilligung für den Versand von E-Mails zu Marketingzwecken darf NICHT eingeholt werden: durch einen Telefonanruf = verbotene Telefonwerbung, in Form eines E-Mails = verbotene E-Mail-Werbung, mittels Fax = verbotene Fax-Werbung.
Was sonst noch wissenswert ist:
- Beispiel für die Formulierung zur Einholung der Zustimmung: Mehr lesen
- Strafen im Falle des Falles - Lesen Sie hier über mögliche Rechtsfolgen (Punkt 6): Mehr lesen
Wie verhält es sich bei Anrufen und SMS bzw. sonstigen elektronischen Nachrichten?
Alle Anrufe, SMS oder sonstige elektronische Nachrichten zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Hier ist es wichtig zu wissen, dass auch erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen werden können – ohne Unterschied, ob mit der Person ein aufrechtes Geschäftsverhältnis besteht oder nicht.
Ebenso dürfen bei Telefonanrufen zu Werbezwecken die Rufnummernanzeige durch den Anrufer nicht unterdrückt oder verfälscht werden und der Diensteanbieter nicht veranlasst werden, diese zu unterdrücken oder zu verfälschen. Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nicht zulässig, wenn die Zusendung zu Marketingzwecken erfolgt.
Resümee
Relevant zu sein bedeutet, Wichtigkeit in einem bestimmten Zusammenhang zu schaffen. Im E-Mail-Marketing besteht die Wichtigkeit immer im Zusammenhang mit jedem einzelnen Empfänger: Wofür besteht Interesse? Welche Produkte, Artikel oder Dienstleistungen sind geeignet? Je besser und detaillierter Informationen zu den einzelnen Adressaten vorliegen, desto relevanter kann ein Newsletter auch gestaltet werden. Die Optimierung Ihrer E-Mail-Marketingstrategie kann Ihnen dann eine Verbesserung Ihrer Newsletter-Performance und ein Ansteigen Ihrer Conversion Rate bringen.
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Ingrid Winkler